Patente

Wir beraten Sie bei der Strategie zur Entwicklung Ihres Rechte-Portfolios und der Bewertung Ihrer Immaterialgüter, insbesondere mit Hilfe von Audits, Due Diligence und jeglicher vertraglichen Maßnahme in Verbindung mit Ihren Rechten.

Wir prüfen Ihr Projekt durch die Identifikation von patentfähigen Erfindungen auf den Gebieten der Elektronik und Informatik, der Chemie, der Biologie, der Biotechnik, der Pharmazie, der Gesundheit, des Maschinenbaus oder auch der Telekommunikation. Funktionalitäten einer von Ihnen entwickelten Software können sehr wohl patentfähig sein, weil sie eine patentfähige Erfindung darstellen kann, wenn sie eine technische Lösung für ein technisches Problem bietet. Wir helfen Ihnen bei der Identifizierung des patentfähigen Gegenstands in Ihren Software-Programmen und beim Schutz dieses Gegenstands als technische Erfindung.

Durch das Verfassen einer Beschreibung der Erfindung und von Ansprüchen, in denen die technischen Merkmale definiert werden, für die Schutz beantragt wird, entwickeln wir eine Ihrem Unternehmen und Ihrem Projekt entsprechende Schutzstrategie.

Danach reichen wir Ihre Patentanmeldung beim französischen Patentamt (INPI), beim Europäischen Patentamt (EPA) oder bei einem beliebigen anderen internationalen Patentamt ein, und zwar entweder auf direktem Weg oder durch eine internationale PCT-Anmeldung. Wir begleiten das Verfahren zur Prüfung der Patentanmeldung, setzen uns je nach Erfordernis mit den Prüfern in den betreffenden Patentämtern auseinander, kümmern uns um die Erteilung und organisieren die Zahlung der Jahresgebühren.

Gegen ein Patent, das für Sie störend ist, können wir Einspruch erheben oder eine Aufhebungsklage einleiten, falls dies möglich ist.

LLR verfügt über Instrumente, die von der Kanzlei entwickelt worden sind und von denen eines – Crystal© – ganz besonders für Handlungsfreiheitsrecherchen ihrer Mandanten geeignet ist. Dabei handelt es sich um ein innovatives Werkzeug für den Einsatz bei Recherchen zur Prüfung der Handlungsfreiheit (FTO – Freedom to Operate), das wir entwickelt haben, weil bei unseren Mandanten ein Bedarf danach besteht. Dieses äußerst wirksame Verfahren zur Einschätzung von Risiken/Kräften, die im gewerblichen Rechtsschutz eine Rolle spielen, gestattet es, die wichtigsten Patente einer Technologie und ihre Auswirkungen, auf Produkte von Marktteilnehmern in der Form einer Synthesematrix darzustellen. Dieses Verfahren eignet sich ganz besonders für Audits, die durchzuführen sind, um den Wert einer Technologie zu beurteilen („Due Diligence“).

Insbesondere ist unsere Kanzlei in der Lage, im Bereich des geplanten Einheitspatents und der geplanten Einheitspatentgerichtsbarkeit (EPG) tätig zu werden, weil wir genau über die diesbezüglichen Fortschritte im Bilde sind. Falls nötig, ar­beiten wir mit einem Rechtsanwalt zusammen. Außerdem verfügt unser Team über Mitglieder, die bereitstehen, wenn das EPG eingerichtet ist.

Falls bereits ein Patentverletzungsverfahren eingeleitet worden ist, prüfen wir unabhängig davon, ob Sie Kläger oder Beklagter sind, wie Ihre Chancen des Obsiegens oder des Unterliegens stehen, und helfen Ihnen beim Entwickeln einer Angriffs‑ oder Verteidigungsstrategie. Falls relevant, unterstützen wir Sie bei der Herbeiführung einer Einigung.