Geschmacksmustern / Urheberrecht

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Kann die Form meines Erzeugnisses ein Geschmacks‑ oder Gebrauchsmusterrecht darstellen?

Wir beraten Sie bei der Strategie zur Entwicklung Ihres Rechte-Portfolios und bei der Bewertung Ihrer Immaterialgüter, insbesondere mit Hilfe von Audits, Due Diligence und jeglicher vertraglichen Maßnahme in Verbindung mit Ihren Rechten. Wir sorgen für die Kohärenz des rechtlichen Schutzes Ihrer Eigentumsrechte in Bezug auf ihre gewerbliche Nutzung.

Wir analysieren das von Ihnen Geschaffene zwei‑ oder dreidimensional und beraten Sie dahingehend, ob Schutz durch ein Geschmacksmuster unserer Ansicht nach vorstellbar ist.

Wir reichen das Geschmacksmuster in Frankreich, in der Euro­päischen Union, international oder im Ausland (falls eine entsprechende Schutz­möglichkeit besteht) ein. Wir begleiten das Anmeldungsverfahren Ihres Gebrauchsmusters bis zur Eintragung.

Wir gehen in Ihrem Auftrag gegen Dritte vor, die Ihre Rechte verletzen und zwar ins­besondere durch das Einlegen von Widerspruch oder das Verfassen und Ver­senden von Inverzugsetzungsschreiben. Wir helfen Ihnen beim Führen von Ver­handlungen, so dass diese erfolgreich abgeschlossen werden können, bei der Klage­erhebung oder bei der Streitbeilegung.

Wir unterstützen Sie bei Problemen im Zusammenhang mit Geschmacksmustern, insbesondere im Falle eines Gebrauchs Ihres Geschmacksmusters in identischer oder ähnlicher Form durch Dritte, und sorgen für eine Überwachung des Internets, um eventuelle Verletzungen Ihrer Rechte erfassen zu können.

Unter welchen Bedingungen wird mein Werk nach dem Urheberrecht geschützt?

Wir beraten Sie bei der Strategie zur Entwicklung Ihres Rechte-Portfolios und bei der Be­wertung Ihrer Immaterialgüter, insbesondere mit Hilfe von Audits, Due Diligence und jeg­licher vertraglichen Maßnahme in Verbindun mit Ihren Rechten.

Darüber hinaus prüfen wir das Vorliegen eines Urheberrechts für Ihre Schöpfungen (Logo, Design, Software usw.) und beraten Sie besonders beim Zusammentragen von Nach­weisen für diese Schöpfung.

Wenn Sie Software entwickelt haben, dann müssen Sie wissen, dass ihre Form, d. h. die Art, wie sie geschrieben wurde, urheberrechtlich geschützt werden kann. Jede vom Programmierer getroffene Wahl wird von der Persönlichkeit des Urhebers geprägt. Dies kann urheberrecht­lich geschützt werden. In diesem Zusammenhang erstreckt sich der gewährte Schutz sowohl auf alle vorbereitenden Unterlagen, auch wenn sie keine der Definitionen oder Anweisungen der fertigen Software enthalten, als auch auf die Software-Dokumentation.

Im Falle eines Konflikts mit Dritten prüfen wir die Elemente der Akte, um Sie in Bezug auf die zu ziehenden Folgerungen und insbesondere die Möglichkeit der Einleitung einer Ver­letzungsklage oder die Aufnahme von Verhandlungen zu beraten.