Widerspruch Gegen Marken

Insbesondere durch das Einlegen von Widerspruch in allen Ländern, in denen die Rechtsord­nung dies gestattet, gehen wir gegen Dritte vor, die Ihre Rechte verletzen würden.

Zunächst überzeugen wir uns davon, dass die Rechte der Gegenseite nicht älter als Ihre sind.

Wir erstellen eine vollständige Akte zur Durchsetzung Ihres Widerspruchs auf der Grundlage der Analyse der relevanten Zeichen, Waren und/oder Dienstleistungen.

Im Anschluss daran kümmern wir uns um die Weiterverfolgung, prüfen die Amtsentschei­dung und erörtern gemeinsam mit Ihnen gegebenenfalls, ob eine Beschwerde sinnvoll ist.