Urheberrecht

Wir beraten Sie bei der Strategie zur Entwicklung Ihres Rechte-Portfolios und bei der Be­wertung Ihrer Immaterialgüter, insbesondere mit Hilfe von Audits, Due Diligence und jeg­licher vertraglichen Maßnahme in Verbindun mit Ihren Rechten.

Darüber hinaus prüfen wir das Vorliegen eines Urheberrechts für Ihre Schöpfungen (Logo, Design, Software usw.) und beraten Sie besonders beim Zusammentragen von Nach­weisen für diese Schöpfung.

Wenn Sie Software entwickelt haben, dann müssen Sie wissen, dass ihre Form, d. h. die Art, wie sie geschrieben wurde, urheberrechtlich geschützt werden kann. Jede vom Programmierer getroffene Wahl wird von der Persönlichkeit des Urhebers geprägt. Dies kann urheberrecht­lich geschützt werden. In diesem Zusammenhang erstreckt sich der gewährte Schutz sowohl auf alle vorbereitenden Unterlagen, auch wenn sie keine der Definitionen oder Anweisungen der fertigen Software enthalten, als auch auf die Software-Dokumentation.

Im Falle eines Konflikts mit Dritten prüfen wir die Elemente der Akte, um Sie in Bezug auf die zu ziehenden Folgerungen und insbesondere die Möglichkeit der Einleitung einer Ver­letzungsklage oder die Aufnahme von Verhandlungen zu beraten.