Untersuchung
Bei einer Schutzrechtsverletzung bereichern sich die Verletzer ungerechtfertigterweise an der Bekanntheit und den Investitionen Ihres Unternehmens.
Somit ist es wichtig, das Prestige Ihres Unternehmens, das durch die Wertminderung Ihres Erzeugnisses gefährdet wird, zu schützen und Ihre IP-Investitionen zu bewerten.
In diesem Zusammenhang führt unsere Kanzlei in Ihrem Auftrag Untersuchungen vor Ort mit dem Ziel durch, möglichst viele Elemente zu ermitteln, anhand derer Sie die Schutzrechtsverletzung nicht nur nachweisen, sondern auch unterbinden können.
Dank unserer örtlichen Netze und unserer Niederlassung insbesondere in China garantieren wir Ihnen ein bedarfsgerechtes Einschreiten unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen und der Besonderheiten Ihres Unternehmens.
Außerdem führen wir zur Prüfung des Gebrauchs der Marken von Dritten, die Sie für verfallen erklärt lassen wollen, auch Untersuchungen zum Gebrauch durch.
Ab ihrer Eintragung und nach einer je nach Rechtsordnung unterschiedlichen Frist besteht nämlich eine Pflicht zum Gebrauch der Marke, die für verfallen erklärt werden kann, wenn ihr Inhaber nicht in der Lage ist, einen ernstlichen Gebrauch des Zeichens nachzuweisen.