Rechtsstreitigkeiten

Allgemein gesprochen, unterstützen wir Sie bei der Klageerhebung gegen Dritte, der Vermeidung oder Beendigung eines Rechtsstreits, aber auch bei Führen von Verhandlungen.

Falls bereits ein Schutzrechtsverletzungsverfahren oder ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs eingeleitet worden ist, prüfen wir unabhängig davon, ob Sie Kläger oder Beklagter sind, wie Ihre Chancen des Obsiegens oder des Unterliegens stehen, und helfen Ihnen beim Entwickeln einer Angriffs‑ oder Verteidigungsstrategie. Falls relevant, un­terstützen wir Sie bei der Herbeiführung einer Einigung.

Treten Sie als Kläger in einem Schutzrechtsverletzungsverfahren auf, bereiten wir die Klage vor, indem wir beispielsweise durch die Wahl des Ortes der Beweissicherung und eines mit dieser Art von Auftrag vertrauten Gerichtsvollziehers ein Beweissicherungsverfahren in die Wege leiten sowie einen Beweissicherungsantrag und –verfügungsentwurf verfassen, die dem zuständigen Gericht vorgelegt werden. Während der Durchführung der Beweissicherungs­maßnahmen unterstützen wir den Gerichtsvollzieher als Sachverständige, damit alle Be­weiselemente identifiziert werden, die sich bei der streitigen Auseinandersetzung zu Ihren Gunsten auswirken können.

In der Folge arbeiten wir während des gesamten gerichtlichen Verfahrens mit einem Rechtsanwalt zusammen, der Experte in Sachen gewerblicher Rechtsschutz ist.

Bei Verfahren in China können wir Sie über alle Ihre Problemstellungen in diesem Land, sowohl was Angelegenheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum als auch mit unlauterem Wettbewerb angeht, schnell und präzise beraten, da wir über eine Niederlassung in Peking verfügen. Im Streitfalle führen wir Schutzrechtsverletzungsuntersuchungen ge­meinsam mit unseren örtlichen Partnern durch; auf diese Weise werden Ihre Akten durch das Zusammenstellen von Beweisen vervollständigt.

Für Streitigkeiten anderswo im Ausland arbeiten wir mit unseren örtlichen Fachkollegen zu­sammen, um Sie und Ihre Interessen bestmöglichst zu vertreten.

Insbesondere ist unsere Kanzlei in der Lage, im Bereich des geplanten Einheitspatents und der geplanten Einheitspatentgerichtsbarkeit (EPG) tätig zu werden, weil wir genau über die diesbezüglichen Fortschritte im Bilde sind. Falls nötig, arbeiten wir mit einem Rechts­anwalt zusammen. Außerdem verfügt unser Team über Mitglieder, die bereitstehen, wenn das EPG eingerichtet ist.