Patentfähigkeitsstudie
Bei einer Patentfähigkeitsstudie wird festgestellt, ob Ihre Erfindung mit einem Patent geschützt werden kann. Mit anderen Worten handelt es sich um eine Beurteilung, inwieweit eine Patentanmeldung zum Schutz Ihrer Erfindung gegenüber einer Behörde (z.B. gegenüber dem französischen Patentamt oder dem Europäischen Patentamt) vertreten werden kann, so dass es zu einer Patenterteilung kommt.
Abgesehen von einigen Ausnahmen handelt es sich bei den zu beurteilenden Kriterien in der Hauptsache um folgende, auch wenn sie zuweilen unterschiedlich ausgelegt werden:
- Gehört Ihre Erfindung nach dem Gesetz oder nach der Rechtssprechung zu den Patentfähigkeitsausnahmen? Beispielsweise sind Computerprogramme nach dem Europäischen Patentübereinkommen zwar üblicherweise nicht patentfähig, während sie es nach der Rechtssprechung unter bestimmten Bedingungen dennoch sind.
- Ist Ihre Erfindung eine Erfindung im rechtlichen Sinne? Eine wissenschaftliche Entdeckung ist beispielsweise keine Erfindung. Eine oder mehrere Anwendungen Ihrer Entdeckung kann man jedoch sehr wohl unter Patentschutz stellen.
- Ist Ihre Erfindung gegenüber dem Stand der Technik neu? Diesbezüglich analysieren wir entweder die uns von Ihnen gelieferten Schriften des Standes der Technik oder wir führen selbst eine Dokumentenrecherche durch, um die neuen Elemente Ihrer Erfindung zu bestimmen, d. h. jene Elemente, die patentfähig wären.
- Ist Ihre Erfindung erfinderisch oder wäre sie hingegen für einen Fachmann ohne erfinderische Tätigkeit naheliegend? Auch zur Beurteilung dieses Kriteriums stellen wir unsere Kenntnis der Praktiken der verschiedenen Ämter, der Gesetze und der Rechtssprechung in Ihren Dienst.
Durch das Ergebnis dieser Patentfähigkeitsstudie werden die Elemente Ihrer Erfindung herausgestellt, deren Schutz durch eine Patentanmeldung relevant wäre.