Nichtigkeitsklage
Wurden Sie von einem Patentinhaber in Verzug gesetzt oder wurde Ihnen eine Patentverletzungsklage angedroht? Steht Ihnen bei der Entwicklung oder der Vermarktung eines Erzeugnisses ein Patent im Wege? Dann haben Sie ein direktes und persönliches Interesse daran, gegen dieses Patent vorzugehen, und können folglich eine Nichtigkeitsklage gegen dieses Patent einleiten.
Wir begleiten Sie bei allen Ihren Terminen vor dem Landgericht Paris, um die Richter von der Nichtigkeit des störenden Patents zu überzeugen. Bei dem in Rede stehenden Schutzrecht kann es sich um ein vom INPI erteiltes französisches Patent oder um ein vom EPA erteiltes europäisches Patent handeln, das in Frankreich wirksam ist.
Im Rahmen dieser Nichtigkeitsklage gegen ein Patent einer der beiden obigen Kategorien führen wir für Sie die notwendigen Prüfungen bezüglich der folgenden Punkte durch:
- Ist die Erfindung patentfähig?
- Ist die Erfindung hinreichend klar und vollständig offenbart?
- Was ist der Gegenstand des Patents und wie groß ist sein Schutzumfang?
- Und gegebenenfalls, hat der Inhaber ein Recht auf Erlangung des Patents?
Im Markenbereich kann eine Nichtigkeitsklage je nach dem Gebiet entweder vor Gericht oder bei den Markenämtern eingeleitet werden.
Ziel einer derartigen Klage ist die Nichtigerklärung der gegnerischen Marke, weil sie mit Ihrer eigenen verwechselt werden könnte, weil sie die Gültigkeitsgrundbedingungen einer Marke nicht erfüllt oder auch weil sie nicht in Gebrauch ist.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei derartigen Angelegenheiten, falls nötig auch unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
Unabhängig davon, ob Sie die klagende oder die beklagte Partei sind,
- prüfen wir die Rechte der gegnerischen Partei,
- führen wir eine Analyse der Zeichen durch und
- prüfen wir die Gültigkeit der gegnerischen Marke,
um Ihre Erfolgschancen beurteilen zu können.
Im Anschluss daran stellen wir die Weiterverfolgung des Verfahrens sicher, prüfen die Entscheidung des Amts und erörtern gemeinsam mit Ihnen gegebenenfalls, ob eine Beschwerde sinnvoll ist.