Kampf Gegen Die Schutzrechtsverletzung

Welche Waffen stehen Ihnen im Kampf gegen die Schutzrechtsverletzung zur Verfügung?

Zunächst können Untersuchungen vor Ort für Sie durchgeführt werden, um so viel wie mög­lich herauszufinden, damit erstens der Nachweis der Patentverletzung erbracht und ihr zwei­tens ein Ende gesetzt werden kann. Eines der wirksamen Mittel zur Zusammenstellung der­artiger Nachweise ist das Kaufzertifikat, das wir in Begleitung eines Gerichtsvollziehers so­wohl vor Ort als auch im Internet ausstellen.

Darüber hinaus wirken wir auch bei der Vorbereitung der Beweissicherung der Schutztrechtsverletzung (saisie-contrefaçon) in Gegenwart eines Gerichtsvollziehers mit. Zu seiner Unterstützung sind wir als Sachverständige tätig, damit alle Beweiselemente identifiziert werden, die sich bei der strei­tigen Auseinandersetzung zu Ihren Gunsten auswirken können.

Wir leiten ferner auch zollamtliche Zurückhaltungsverfahren in die Wege. In Frankreich und anderen Ländern Europas erfolgt dies mittels einer Erklärung Ihrer Rechte und der Merkmale Ihrer Erzeugnisse, wodurch die Zollbehörden in der Lage sind, vermutete schutzrechtsver­letzende Waren zurückzuhalten. Nach der Prüfung der Erzeugnisse leiten wir gegebenenfalls eine Beschlagnahme ein, um anschließend gegen den Verletzer vorgehen zu können.

Unter Berücksichtigung dieser Elemente und insbesondere der erhaltenen Beweise beurteilen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Einleitung eines Schutzrechtsverletzungsverfahrens relevant ist.

Am Rande dieser Lösungen im Kampf gegen die Schutzrechtsverletzung beraten wir Sie zu anderen Vorgehensmöglichkeiten, insbesondere der Einrichtung von Markenüberwachung, dem Einlegen von Einspruch bzw. Widerspruch und dem Einreichen von Nichtigkeitsklagen.