Saisie-contrefaçon (vorprozessuale Beweissicherung)
Dank des Beweissicherungsverfahrens (Saisie-contrefaçon) kann eine Schutzrechtsverletzung nachgewiesen werden.
Wir leiten Beweissicherungsverfahren, die dazu dienen, den Nachweis einer Verletzung eines Patents, eines Sortenschutzzertifikats, einer Marke, eines Modells, eines Urheberrechts oder von Software zu erbringen, ein und nehmen daran teil.
Wir kümmern uns um die Vorbereitung der Beweissicherung und ihre reibungslose Durchführung. Bei ihrer Vorbereitung geht es zunächst darum, den Ort der Beweissicherung und einen mit dieser Art von Auftrag vertrauten Gerichtsvollzieher zu wählen, und dann um die Vorbereitung eines Antrags und eines Beweissicherungsverfügungsentwurfs, die beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Bei der Formulierung der Zwecke der Beweissicherung kommt unsere Fachkenntnis zum Tragen. Des Weiteren sorgen wir auch dafür, dass der Gerichtsvollzieher alle Informationen und Erläuterungen erhält, anhand derer er seinen Auftrag wirksam ausführen kann. Während der Durchführung der Beweissicherungsmaßnahmen schließlich unterstützen wir den Gerichtsvollzieher als Sachverständige, damit alle Beweiselemente identifiziert werden, die sich bei der streitigen Auseinandersetzung zu Ihren Gunsten auswirken können.
Unter bestimmten Bedingungen, die wir gerne für Sie prüfen, können Beweissicherungsmaßnahmen im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungsverfahren, die im Ausland eingeleitet werden sollen, in Frankreich veranlasst werden.